Aktuelle Informationen
Die insbesondere von dem jetzigen Bundesminister für Gesundheit Prof. Lauterbach als Bundestagsabgeordneter miteingeführte Neupatientenregelung im Termin-Service und Versorgungsgesetz, die einerseits Vertragsärzte verpflichtet offene Sprechstunden anzubieten anderseits finanzielle Vergütungen für Annahme von Neupatienten gewährte, ist in den Augen der Netzärzte des Marler Arztnetzes ein taugliches Instrument zur Verbesserung der Patientenversorgung. Wir haben auch entsprechende Anstrengungen unternommen, innerhalb des Netzes die Vorgaben des TSVG umzusetzen und sehen eine beträchtliche Verbesserung der zeitnahen Versorgung unserer Patienten. Jetzt soll im Rahmen des am 23.09. im Bundestag in erster Lesung verhandelten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Neupatientenregelung gestrichen werden. Hiermit wird die zeitnahe Versorgung nicht nur im Facharztbereich wieder zurückgefahren und die zeitnahe Terminvereinbarung deutlich erschwert. Zwar verspricht der Minister in der Bundestagsdebatte, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz keine Leistungskürzungen vorsieht, aber in der Praxis findet dies statt.
Sowohl unsere lokale Wahrnehmung als auch Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen stehen der Behauptung von Prof. Lauterbach, dass die Neupatientenregelung überhaupt keine Versorgungsverbesserung erbracht hätte, entgegen.
Trotz allem werden wir unsere in vielen Jahren eingeübten Netzstrukturen weiterführen und etablierte Überweisungswege mit entsprechender Dringlichkeit auch fortsetzen und hoffen, dass im Gesetzgebungsprozess die Neupatientenregelung zum Wohl der zu versorgenden Patienten auch in Zukunft erhalten bleibt.
Die aktuelle Veröffentlichung der Ständigen Impfkommision des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt eine 4. Corona-Impfung für alle über 60jährigen mit den an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen, genauso wie eine vierte Impfung für medizinisches oder pflegerisches Personal sowie Patienten mit Vorerkrankungen, insbesondere bei die Immunabwehr einschränkenden Erkrankungen oder Behandlungen unter Berücksichtigung von durchgemachten Covid-Erkrankungen und Zeitabständen.
Eine fünfte Impfung mit einem angepassten Impfstoff sollte individuell mit einem Arzt/Ärztin abgesprochen werden. Sie wird nicht generell empfohlen, kann aber unter bestimmten Umständen wiederum unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsrisikos (Vorerkrankungen, Behandlungen) sowie durchgemachter Covid-Erkrankungen sinnvoll sein.
Grundsätzlich sollten alle mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert sein, also insgesamt drei Impfungen erhalten haben. Hier sind weitere Impfungen bei unter 60jährigen oder den genannten Personengruppen nicht empfohlen.
Daher sprechen Sie Ihre Netzarztpraxen an!
- Wer nur zweimal geimpft ist, soll die dritte Impfung bekommen!
- Wer noch nicht ein viertes Mal geimpft ist - hier ist insbesondere die Personengruppe zwischen sechzig und siebzig gefragt - sollte geimpft werden je nach Covid-Vorerkrankungsstatus!
- Wer zu einer besonders gefährdeten Patientengruppe gehört, sollte individuell mit den Netzärztinnen und Netzärzten des Marler Arztnetzes die Impfstrategie besprechen!
- Denken Sie auch an die fällige Grippeimpfung im Herbst!
- Alle veröffentlichten Daten zeigen, dass die Coronaimpfungen zuverlässig (über 90%ige Risikoreduktion) vor einem schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf schützen!
- Um die Häufigkeit von Infektion mit nur milden Krankheitsverläufe zu reduzieren, bleiben Infektionsschutzmaßnahmen wie z.B. Tragen von FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Verkehrsmitteln unbedingt notwendig wie auch Teststrategien in den genannten Einrichtungen, so wie wie es das novellierte Infektionsschutzgesetz auch vorsieht.
Die erhebliche steigende 7-Tage-Inzidenz der SARS-CoV2-Infektionen auch in Marl, verursacht durch die ansteckendere Omikron-Mutante des Virus, hat zu Vorschlägen des Vorstandes zu Verhaltensmaßnahmen in den Netzarztpraxen nach sehr intensiver und kontroverser Diskussion geführt. Die Vorschläge sind den Netzarztpraxen mitgeteilt worden und auch auf der Homepage des MAN hinterlegt.
- Die Netzarztpraxen sind Teil der aufrecht zu erhaltenden Grundversorgung. Daher halten wir eine Beschränkung des Zugangs zu den Netzarztpraxen im Sinne einer 2G+ Regelung für rechtlich nicht möglich, auch halten wir die praktische Umsetzung für nicht umsetzbar und eine generelle Verschiebung von notwendigen Untersuchungen und Behandlungen aufgrund eines nicht bekannten Infektionsstatus für problematisch.
- Wir halten es aber für geboten, den Impf- resp. Genesenenstatus bei Zugang zur Arztpraxis zu erfragen und ggfs. auch entsprechende Zertifikate vorlegen zu lassen, damit eine räumliche oder zeitliche Trennung unterschiedlicher Patientengruppen möglich ist.
- In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass insbesondere zum Schutz der Risikogruppe der Ungeimpften und Nichtgeboosterten ein Aufenthalt in Wartezimmern nur mit Abstand oder gar nicht möglich ist. Hier muss zum Teil auch auf weitere Räumlichkeiten vor den Praxiseingängen, in Treppenhäusern oder Foyers zurückgegriffen werden.
- Wir bitten, dass sich Patienten, die Symptome einer möglichen SARS-CoV2-Infektion auch in nur milder Form aufweisen oder einen positiven Selbst- oder Schnelltest haben, sich telefonisch anmelden oder bei Betreten der Praxis zu erkennen geben, damit ggfs. auf eine separate Infektionssprechstunde verwiesen werden kann oder eine umgehende räumliche Distanzierung erfolgt.
- Wenn möglich sollten Patienten, die die Praxis betreten, eine FFP2-Maske zur eigenen Sicherheit und zum Schutz von Infektionsgefährdeten tragen.
- Insbesondere Patienten mit Impfdurchbrüchen verzeichnen bei einer SARS-CoV2-Infektion mit der Omikron-Mutante oft nur leichte Symptome in Form von Halsschmerzen, Schnupfen, nur kurzfristig bestehenden Gliederschmerzen oder Temperaturanstieg, so dass dies nicht als Covid19-Infektion sondern eher als Erkältung gedeutet wird. Bitte seien Sie vorsichtig, um uns aber insbesondere die Ungeimpften oder nicht vollständig geimpften Mitmenschen zu schützen, indem Sie die o.g. Verhaltensmaßnahmen befolgen, Abstand halten, Maske tragen und insgesamt Kontakte reduzieren.
- Wer noch nicht geimpft oder geboostert ist, sollte die Impfangebote zu Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen in den Marler Arztpraxen aber auch in den Impfzentren oder Krankenhäusern wahrnehmen.
Regelmäßige Covid19-Impfungen (Erst, Zweit- und Boosterimpfungen) ohne Anmeldung bieten an:
- Gemeinschaftspraxis Dres. med. Böddeker, Bachstr. 5, 45770 Marl, Tel.: 43026
Dienstags 8 - 11 und 15 - 17 Uhr und donnerstags 8 - 11 und 16 - 19 Uhr - Praxis Drs.(NL) Johannes The, Sperberweg 1, 45772 Marl, Tel.: 26369
Dienstags bis freitags ab 10:00 Uhr - Bitte Versichertenkarte und Impfausweis mitbringen!
Zusätzliche Impfmöglichkeiten bestehen nach telefonischer Anmeldung auch durch die Fachärzte:
Mittwochs ab 11:30 Uhr:
- Orthopäde Dr. Diethlem Preun, Brassertstraße 97, 45768 Marl, Tel.: 206644
Nach Vereinbarung:
- Hautärztin Dr. Ute Probst, Lipper Weg 9, 45770 Marl, Tel.: 5033390
Darüber hinaus sollte jeder Impfwillige auch telefonisch Kontakt zu seiner Haus- oder auch Facharztpraxis aufnehmen, in einer Reihe weiterer Praxen werden Impfungen für Praxispatienten während der normalen Sprechstundenzeiten angeboten.
Nach telefonischer Anmeldung bieten die folgenden Praxen zusätzliche Impfsamstage für Booster-, Erst- und Zweitimpfungen gegen Covid-19 an.
Die Empfehlung der ständigen Impfkommision, dass alle bisher Geimpften unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Beschäftigung im Gesundheitswesen bzw. mit Pflegebedürftigen eine dritte Impfung (Booster) gegen Covid19 erhalten sollen und die Tatsache, dass entsprechend der Ankündigung des geschäftsführenden Bundesminister der Gesundheit Jens Spahn nur noch begrenzt Impfstoff von Biontec/Pfizer (Comirnaty) in die Praxen geliefert werden kann und zusätzlich Impfstoff von Moderna verwendet werden muss, veranlasst die Arztnetze in Marl zu folgender Erklärung:
- Die Netzpraxen nehmen die Herausforderung, Boosterimpfungen bei allen sechs Monate nach der Zweitimpfung bzw. vier Wochen nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson und Johnson durchzuführen, an. Sie bieten neben den Impfungen während der werktäglichen Praxisöffnungszeiten auch Impftermine an Samstagen an, beteiligen sich an Impfaktionen der Kirchen, der dezentralen Impfteams des Kreises und versorgen auch Pflegeheimbewohner und Bewohner in betreuten Einrichtungen.
- Die Arztnetze in Marl stimmen mit den Einschätzungen der Fachkommisionen überein, dass eine Boosterimpfung mit dem Impfstoff von Moderna entsprechend der aktuellen Empfehlung bei über Dreißigjährigen mindestens genauso wirksam und nebenwirkungsarm ist wie der Impfstoff von Biontec/Pfizer. Bei beiden Impfstoffen handelt es sich um das neuartige Wirkprinzip eines mRNA Impfstoffes, in dem ein kurzer Abschnitt der mRNA, letztlich eine kurze Bauplankopie, genutzt wird, um das Spikeprotein auf Körperzellen auszubilden, das dann vom Immunsystem als körperfremd erkannt wird und gegen das hochwirksame Antikörper gebildet werden.
- Wir halten die Durchführung von Erst- und Zweitimpfungen bei denjenigen, die bisher nicht oder nicht vollständig geimpft sind, für absolut dringlich und möchten nochmals an die Impfskeptiker oder auch an diejenigen, die es bisher nicht geschafft haben, sich impfen zu lassen, appellieren: Nutzen Sie die Impfangebote, helfen Sie mit, dass der kommende Winter nicht in einem verschärften oder langandauernden Lockdown endet!!
- Die Herausforderungen der Boosterimpfungen aller und die Steigerung der Impfquote bedarf einer Kraftanstrengung in den nächsten Monaten. Es ist kontraproduktiv, wenn seitens der Politik mit immer wieder kurzfristig sich änderenden Vorgaben oder auch mit manch einer überspitzt vorgetragenen Äußerung (Impfen statt Golfen), die Anstrengungen konterkariert werden.
für das Marler Arztnetz für das Ärztenetz für Marl
Dr. Markus Böddeker drs. Maya Ong
Pressesprecher Vorsitzende